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Recht auf Identität

Alle Kinder haben das Recht auf eine eigene Identität! 

Du hast einen eigenen Namen, eine Staatsangehörigkeit, eigene Eltern und noch vieles mehr. Das ist ein Teil deiner Identität. Das Recht auf Identität (Artikel 8) besagt, dass der Staat deine Identität schützen muss. Artikel 6 (Das Recht auf Leben) sichert dazu das Überleben und die Entwicklung des Kindes ab. 

Beispiel: Luca und Luana haben zwei individuelle Identitäten. Sie haben unterschiedliche Geschlechter: Luca möchte sich keinem Geschlecht zuordnen und Luana ist ein Mädchen. Sie  kommen aus anderen Ländern: Luca aus Dänemark und Luana aus Albanien. Sie haben ihre eigenen Erfahrungen, Hobbys und Gefühle. Aber sie haben auch Gemeinsamkeiten: zum Beispiel leben beide seit ein paar Jahren im gleichen Land und besuchen die gleiche Schule. Unsere Vielfalt macht uns aus und sie muss von allen geschützt werden! Nur weil wir unterschiedlich sind, darf niemand ausgegrenzt oder diskriminiert werden! 

So wie die Kinderrechtskonvention formuliert ist, reicht uns das nicht. Wir wollen, dass junge Menschen sich bestmöglich entwickeln können, sich beteiligen können und ihre Anliegen Gehör finden. 

Wir wollen, dass die Kinder das Recht auf freie Entfaltung haben. Das heißt für uns: Zu deiner Identität gehört auch dein Wille und den sollst du ausleben dürfen. Du darfst deine Hobbys frei wählen, deine Freund*innen selbst aussuchen, dein Aussehen und deine Kleidung nach deinem Geschmack gestalten. Deine Entscheidungen und Wünsche müssen, solange du damit niemand anderem oder dir selbst schadest, akzeptiert und anerkannt werden. Wir im Jugendwerk geben dir Freiraum, um herausfinden, wer du sein willst und was du alles machen kannst.

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