Recht auf Förderung
Alle Kinder haben das Recht auf Förderung!
Das Recht auf Förderung (Artikel 23) besagt, dass du ein besonderes Recht auf eine stärkere Förderung hast, wenn du zum Beispiel eine körperliche Einschränkung hast.
Alle Kinder sollen die gleichen Dinge machen und ausprobieren dürfen. Dabei brauchen Menschen mit einer Behinderung manchmal einen besonderen Schutz oder Unterstützung. Zum Beispiel, wenn sie Spielgeräte nicht alleine nutzen können oder wegen einer Treppe nicht ins Jugendzentrum kommen. Sie haben dann das Recht auf Förderung, es könnte ein Fahrstuhl eingebaut werden oder es werden neue Spielgeräte gekauft.
Beispiel: Ella sitzt im Rollstuhl und benötigt deshalb in manchen Situationen etwas mehr Hilfe als Personen, die Laufen können. Somit hat sie zu Hause einen Treppenlift und wird zusätzlich von ihren Eltern unterstützt. In der Stadt gibt es eine U-Bahn ohne Barrieren, die sie benutzen kann, wenn sie ihre Freund*innen besucht.
Wir im Jugendwerk fordern, dass dieses Recht auch wirklich gelebt wird, indem wir darauf achten, dass alle mitmachen können, Barrieren abgebaut werden und vor allem, dass das selbstverständlich wird.
