Recht auf Bildung
Alle Kinder haben das Recht auf Bildung!
Das Recht auf Bildung (Artikel 28) besagt, dass jedes Kind die Chance auf Bildung haben soll. Die Staaten verpflichten sich dazu, den Grundschulbesuch für alle kostenlos zu machen. Das ist in Wirklichkeit aber nicht immer gegeben. In vielen Ländern können Kinder nicht zur Schule gehen, weil sie tagsüber für ihre Familie arbeiten müssen oder die Schule zu weit von ihrem Wohnort entfernt ist. Artikel 29 legt Bildungsziele fest. Die Staaten verpflichten sich, junge Menschen zu fördern. Und zwar so, dass sie ihre Talente voll ausschöpfen können. Ziele ist es, u.a. Toleranz, Weltoffenheit und Verantwortungsbewusstsein zu vermitteln.
Beispiel: Nach der Schule gehen Anika und Hakan gemeinsam zur Hausaufgabenbetreuung in der Schule, da ihre Eltern viel arbeiten müssen und meistens erst ab dem späten Nachmittag Zeit für sie haben. Deswegen gibt es eine kostenlose Hausaufgabenhilfe in der Schule, bei der sie alle Fragen stellen können und danach am Nachmittag Zeit zum Spielen haben.
Wir im Jugendwerk wollen, dass alle Kinder auf der Welt kostenlos zur Schule gehen können und dabei von allen Seiten unterstützt werden. Doch noch immer muss fast jedes 10. Kind weltweit arbeiten, um zu überleben (Terre des Hommes 2019). Die Ursachen für diese Not und Kinderarbeit muss bekämpft werden!
Bei schulischer und außerschulischer Bildung sollte es egal sein, ob die Familie viel Geld hat oder nicht. Nötig wären in Deutschland dafür auch flächendeckende, kostenlose Nachhilfeangebote und kostenfreies Schulmaterial.