Menschen haben Rechte! Egal ob jung oder alt. Dabei gibt es jedoch Unterschiede zwischen den Rechten für Kinder und Erwachsene, die von großer Bedeutung sind. Warum gibt es gesonderte Kinderrechte? Die Antwort ist ganz einfach: Kinder haben ganz andere Bedürfnisse als Erwachsene und brauchen einen besonderen Schutz, damit sie sich frei und gesund entwickeln können.
So haben Kinder zum Bespiel das Recht, in Frieden zu leben, gut versorgt zu werden oder in die Schule zu gehen. Dennoch werden diese Rechte nicht immer eingehalten. Deshalb haben sich Expert*innen und Politiker*innen zusammengetan und haben gemeinsam einen Vertrag für die Kinderrechte erstellt. Das ist die sogenannte Kinderrechtskonvention.
Die Konvention gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben.
Was genau ist die Kinderrechtskonvention?
Die Kinderrechtskonvention ist ein Vertrag, welcher die Kinderrechte beinhaltet. Der Vertag wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen geschlossen. Die Vereinten Nationen ist eine Organisation, in der fast alle Staaten der Welt vertreten sind. Sie setzt sich für Frieden und gegen die Armut ein. Sicherlich kennt ihr alle auch Unicef, das ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.
Im Jahr 1979 war auf der ganzen Welt das „Jahr des Kindes“. In diesem Zusammenhang schlug die Regierung von Polen den Vereinten Nation vor, einen Vertrag über Kinderrechte zu machen. Bis der Vertrag am Ende fertig war, dauerte es 10 Jahre. Die Vertreter*innen der Länder trafen sich nur einmal im Jahr. In dieser Zeit berieten sich Expert*innen und Politiker*innen darüber, welche Rechte in den Vertrag aufgenommen werden sollen und welche nicht. Dabei wollten manche Staaten mehr Kinderrechte und andere weniger. Denn schließlich kostet es Zeit und Geld, die Kinderrechte umzusetzen z.B. Schulen auszubauen oder Regeln zu kontrollieren – und das ist nicht allen gleich viel wert.
Es ist aber nicht bei dem Vertrag aus dem Jahr 1989 geblieben: Expert*innen meinten, dass gewisse Rechte fehlen bzw. nicht mitberücksichtigt wurden. Somit gibt es drei Ergänzungen zu der Kinderrechtskonvention. In diesen Ergänzungen sind weitere Kinderrechte aufgeführt.
Wo gilt die Kinderrechtskonvention?
Mittlerweile haben 196 Staaten der Kinderrechtskonvention zugestimmt. Das sind fast alle Staaten auf der ganzen Welt. Damit die Konvention in einem Land gilt, muss dieses erst zustimmen. In Deutschland hat darüber der Bundestag abgestimmt. Zuletzt haben im Jahr 2015 Somalia und Südsudan die Konvention unterschrieben. Ein großes Land, welches noch nicht unterschrieben hat, sind die USA. Einige Politiker*innen dort befürchten, dass mit der Zustimmung der Kinderrechtskonvention die Rechte der Eltern eingeschränkt werden. Aber insgesamt gilt die Kinderrechtskonvention für etwa zwei Milliarden Kinder weltweit!
Wie sieht die Umsetzung der Kinderrechte aus?
Da in der Kinderrechtskonvention nicht die genaue Durchsetzung der Kinderrechte geschrieben steht, sind die Staaten nach der Unterzeichnung der Konvention dazu verpflichtet, sich zu überlegen, wie sie die Kinderrechte in ihrem Land umsetzen. Dazu müssen meistens Regeln und Gesetze angepasst werden. Leider sind die Kinderrechte in Deutschland nicht im Grundgesetzt verankert, denn sonst könnte man sie einklagen und sie hätten eine größere Bedeutung in Deutschland.
Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert wären, könnte man Kinderarmut in Deutschland anklagen und somit verbieten. Außerdem müssen Kinderrechte bekannter gemacht werden, damit jedes Kind weiß, welche Rechte es hat.
Deshalb fordern wir: Kinderrechte ins Grundgesetz! #kigg