Das Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt ist ein Kinder- und Jugendverband, der im Rahmen seiner in Satzungen festgelegten Aufgaben selbständig arbeitet.
Das Jugendwerk ist politisch und konfessionell unabhängig.
Seine Struktur und die Wahl seiner VertreterInnen entspricht demokratischen Grundsätzen.
Das Jugendwerk arbeitet mit anderen demokratischen Jugendorganisationen zusammen und beteiligt sich an der Arbeit der Jugendringe auf allen Ebenen.
Ziele
Das Jugendwerk hat das Ziel, junge Menschen mit den Werten des demokratischen Sozialismus vertraut zu machen.
Das bedeutet insbesondere:
Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, ihre rationalen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten zu entfalten, um als selbstbestimmte Persönlichkeiten ihre Aufgaben in Familie, Beruf, Staat und Gesellschaft zu erfüllen, an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens mitzuwirken und ihre Interessen und Rechte wahrzunehmen.
Junge Menschen sollen zu solidarischem und sozialem Denken und Handeln und zum Erlernen demokratischer Verhaltensweisen geführt werden.
Das Jugendwerk will Engagement für die Lösung sozialer und politischer Aufgaben entwickeln helfen.
Junge Menschen sollen befähigt werden, undemokratischen Tendenzen innerhalb der Gesellschaft entgegenzuwirken.
Aufgaben
Der Schwerpunkt der Aufgaben des Jugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt liegt in der Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das Jugendwerk will insbesondere mitwirken bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Aufgaben im Bereich der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendförderung wie Ferienmaßnahmen, Schularbeitenhilfen, Bildungshilfen für Benachteiligte. Es wird darüber hinaus an der Erfüllung sozialer Aufgaben der Arbeiterwohlfahrt mitarbeiten.
Mitgliedschaft
Mitglieder des Jugendwerkes sind die Mitglieder der AWO bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, sofern sie ihrer Mitgliedschaft nicht widersprechen.
Mitglieder des Jugendwerkes können ferner Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sein, die die Grundsätze, Ziele und Aufgaben des Jugendwerkes anerkennen.
Dem Jugendwerk können sich auch korporative Mitglieder anschließen.
Organisation, Aufbau
Das Jugendwerk gliedert sich in Orts-, Gemeinde- bzw. Stadt-, Kreis-, Bezirks- und Landesjugendwerke sowie das Bundesjugendwerk.
Ortsjugendwerk
Die in einer Gemeinde, einem Ortsteil einer Großgemeinde, in einem Stadtteil einer kreisangehörigen oder kreisfreien Stadt wohnenden Mitglieder bilden das Ortsjugendwerk. Von den Mitgliedern des Ortsjugendwerkes können Kinder- und Jugendgruppen und Jugendklubs gebildet werden, die auch für Nichtmitglieder offen sind. Die Angelegenheiten, die sich aus der Gruppenarbeit oder Jugendklubarbeit ergeben, werden durch eine von der Gruppe selbst beschlossene Ordnung geregelt. Diese Gruppen- bzw. Klubordnung muß den Grundsätzen der Mustersatzung en
Stadt- bzw. Gemeindejugendwerk
Ortsjugendwerke einer kreisangehörigen Stadt bzw. einer Großgemeinde bilden das Stadt- bzw. Gemeindejugendwerk.
Kreisjugendwerk
Das Kreisjugendwerk wird durch die Orts- bzw. Stadt- oder Gemeindejugendwerke eines Kreises gebildet.
Bezirksjugendwerk
Das Bezirksjugendwerk wird durch die Kreisjugendwerke seines Bereiches gebildet.
Landesjugendwerk
Das Landesjugendwerk wird von den Bezirksjugendwerken eines Bundeslandes, sofern es keine Bezirksjugendwerke gibt, von den Kreisjugendwerken gebildet.
Bundesjugendwerk
Das Bundesjugendwerk wird durch die Bezirks- und Landesjugendwerke gebildet.
Persönliche Mitglieder
Gibt es in einer Gemeinde, einem Ortsteil einer Großgemeinde, in einem Stadtteil einer kreisangehörigen oder kreisfreien Stadt kein Jugendwerk, so können sich persönliche Mitglieder der nächsthöheren zuständigen Jugendwerksgliederung anschließen
Aufbringung der Mittel
Zur Bestreitung der Aufwendungen, die dem Jugendwerk durch die Erfüllung seiner Aufgaben entstehen, dienen insbesondere
a) Zuwendungen der Arbeiterwohlfahrt,
b) die Beiträge der Mitglieder des Jugendwerkes.
c) Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, Spenden, Erlöse von Veranstaltungen,
zweckgebundene Zuschüsse.